Startseite » News&Events » News » Achtung: Rentenversicherungspflicht für Selbststaendige erfordert schnellstmoegliches Handeln
Ein wichtiges Thema dabei ist die Versicherungspflicht für Selbstständige.
Es geht nicht darum „ob“, sondern „wann“ die Versicherungspflicht kommen wird. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigt ein entsprechenden Gesetzesentwurf noch für das Jahr 2019 an.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom März 2018
„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen.“
Die Beiträge der Selbstständigen werden dringend zur Finanzierung der geplanten Grundrente benötigt. Aktuell benötigt die gesetzliche Rentenversicherung ca. 100 Mrd. EUR an Steuermitteln pro Jahr um die laufenden Renten finanzieren zu können, Tendenz stark steigend
Selbstständige können sich höchstwahrscheinlich auch für eine private Versicherungspolice entscheiden. Offenbar soll eine rechtzeitig (vor Gesetz abgeschlossene Basis/RÜRUP- Rente; Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar, nicht vererbbar, beleihbar oder kapitalisierbar!) zur Befreiung aus der Versicherungspflicht zugelassen werden.
Die Frist für die Befreiung von der Versicherungspflicht wird vermutlich sehr knapp bemessen sein, so dass man sich noch in 2019 mit diesem Thema beschäftigen sollte! Auch wenn bereits eine Basis/RÜRUP- Rentenversicherung besteht, müssen die Details nochmals besprochen werden!
Es besteht dringender Handlungsbedarf, daher sprechen Sie uns an!